Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV)

Die RAV (Regionale Arbeitsvermittlungszentren) sind eine staatliche Institution für Arbeitslose und gemeinsam mit den Kantonen für die Durchführung der öffentlichen Arbeitsvermittlung verantwortlich. Landesweit gibt es etwa 120 RAV-Zentren, die Dienstleistungen für Arbeitgeber als auch für stellensuchende Personen erbringen.

Gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Schweizerische Arbeitsmarktbehörde) ist das Hauptziel der RAV die rasche und dauerhafte Integration der Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt. Die Aufgaben der RAV sind das Erfassen von Stellensuchenden und offenen Stellen sowie die Vermittlungstätigkeit und Beratung von Stellensuchenden. Dafür wird auch eine enge Zusammenarbeit zwischen den RAV und privaten Stellenvermittlern angestrebt.

Wer Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen will, ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, sich beim RAV zu melden. Finanziert werden die RAV hauptsächlich aus dem Fonds der Arbeitslosenversicherung. Für die Einrichtung und den Betrieb der RAV sind die Kantone zuständig.

Die RAV bieten erwerbslosen Stellensuchenden folgende Dienstleistungen an:

  • regelmässige Beratungsgespräche
  • Unterstützung bei der Stellensuche
  • Vermittlung von offenen Stellen
  • Vermittlung in Kurse, Übungsfirmen, Motivationssemester und Beschäftigungsprogramme
  • Vermittlung in andere Institutionen, z. B. Berufs-, Studienund Laufbahnberatung
  • Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Pendler- und Wochenaufenthaltsbeiträge 

Zu den Aufgaben der RAV gehört auch die Kontrolle zur Verhinderung von Missbräuchen.

Auch Arbeitgebende können die Dienste der RAV in Anspruch nehmen. Neben der Vermittlung von Stellensuchenden stehen den Arbeitgebenden folgende Dienstleistungen zur Verfügung:

  • Einarbeitungszuschüsse
  • Ausbildungszuschüsse
  • Zuschüsse für Berufs- und Ausbildungspraktika
  • Präventive Massnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.