Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen
Bereits erbrachte Bildungsleistungen werden an Bildungsgänge oder Qualifikationsverfahren angemessen angerechnet. Die angerechneten Bildungsleistungen sind in formalisierten Bildungsabschlüssen erworbene Leistungen oder ausserhalb üblicher Bildungsgänge erworbene berufliche oder ausserberufliche Praxiserfahrungen sowie fachliche oder allgemeine Bildung.
Formen der Anrechnung sind:
- Zulassung zu Bildungsgängen ohne die geforderte formalisierte Bildung
- Anrechnung von Bildungsleistungen an Bildungsgänge
- Zulassung zu Qualifikationsverfahren ohne formalisierte Bildung
- Anrechnung von Bildungsleistungen an Qualifikationsverfahren
Rechtliche Grundlagen