Überbetriebliche Kurse (üK)

In den überbetrieblichen Kursen wird – ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfachschule – der Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten vermittelt. Ob im entsprechenden Beruf ein überbetrieblicher Kurs erforderlich ist, wird in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegt, ebenso die zu vermittelnden Lerninhalte. In Form von Kompetenznachweisen (üK-KN) werden die Leistungen der Lernenden dokumentiert. Diese können in Noten ausgedrückt werden und fliessen in einigen Berufen in die Berechnung der Erfahrungsnote ein.

Träger der überbetrieblichen Kurszentren sind in der Regel die Organisationen der Arbeitswelt. Finanziert werden die überbetrieblichen Kurse durch Kursgelder der Lehrbetriebe, Beiträge der öffentlichen Hand und der Berufsverbände. Das gemeinsame Qualitätssicherungsinstrument von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt ist QualüK.

Der Besuch der überbetrieblichen Kurse ist für die Lernenden obligatorisch. Die kantonale Behörde kann auf Gesuch hin die lernende Person oder den Lehrbetrieb von der Kurspflicht befreien, wenn die entsprechenden Bildungsinhalte in einem betrieblichen Bildungszentrum oder in einer externen Lehrwerkstätte vermittelt werden.

Der lernenden Person dürfen durch den Besuch des überbetrieblichen Kurses keine Kosten erwachsen. Kursgelder und allfällige Nebenkosten dürfen nicht auf die lernende Person oder deren gesetzliche Vertretung abgewälzt werden.