QualüK
Gemäss Artikel 8 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) müssen alle Anbieter von Berufsbildung die Qualitätsentwicklung sicherstellen.
Mit QualüK soll den Anbietern von überbetrieblichen Kursen (üK) und ihren Partnern ein einfaches Instrument zur Messung und Verbesserung der Ausbildungsqualität zur Verfügung gestellt werden. Die Anwendung von QualüK ist fakultativ, wird aber von der SBBK und von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) empfohlen. Anstelle von QualüK kann auch ein anderes Qualitätsmanagementsystem angewendet werden.
QualüK – Heft und einige Karten – ist dreisprachig in Deutsch, Französisch und Italienisch beim SDBB erhältlich.
Rechtliche Grundlagen