Bildungsverordnungen

Die Bildungsverordnungen (auch: Verordnungen des SBFI über die berufliche Grundbildung) beschränken sich auf rechtlich relevante Inhalte des Lehrberufs. Sie definieren die Kernelemente des Lehrberufs, insbesondere:

  • Gegenstand und Dauer der Grundbildung
  • Ziele und Anforderungen der Bildung in beruflicher Praxis und schulischer Bildung
  • Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz
  • Umfang der Bildungsinhalte an den einzelnen Lernorten und Unterrichtssprache
  • Anforderungen an die Berufsbildner/innen und Höchstzahlder Lernenden im Betrieb
  • Lerndokumentation, Bildungsbericht und Leistungsdokumentation
  • Qualifikationsverfahren
  • Ausweise und Titel
  • Qualitätsentwicklung und Organisation (Zusammensetzungund Aufgaben der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, B&Q)

Der Bildungsplan ist Bestandteil der Bildungsverordnung. Er ist das inhaltliche und berufspädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung.

Verantwortlich für die Inhalte der Bildungsverordnung sind die jeweiligen Organisationen der Arbeitswelt (meist ein Berufsverband). Das SBFI überprüft den Entwurf, führt eine Vernehmlassung bei den Verbundpartnern durch und setzt schliesslich die Bildungsverordnung in Kraft.

Die Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität sorgen dafür, dass die Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsqualität der beruflichen Grundbildungen periodisch den Erfordernissen der Arbeitswelt angepasst werden.

Weitere Informationen

Handbuch Prozess der Berufsentwicklung in der beruflichen Grundbildung vom 30. März 2017, SBFI (ehem. BBT)