Mitsprache der Lernenden

Das Berufsbildungsgesetz (BBG) sieht sowohl im betrieblichen wie im schulischen Bereich die Mitsprachemöglichkeit der lernenden Person vor.

Im Betrieb gibt es vielfältige Möglichkeiten der Mitsprache: Gespräche im beruflichen Alltag; Zielvereinbarungen, welche die Lernenden und die Berufsbildner/innen gemeinsam aufstellen; die halbjährlich stattfindende Besprechung des Bildungsberichts sowie die regelmässige Standortbestimmung, die von den Berufsbildnern und den Berufsbildnerinnen vorgenommen wird.

Die schulische Mitsprache ist in den kantonalen Gesetzen oder in Schulordnungen geregelt.