Allgemeinbildender Unterricht (ABU)

Die Allgemeinbildung ist Teil des ganzheitlichen Bildungsansatzes in der Berufsbildung und orientiert sich an der Erleb-niswelt der Lernenden. Mit der Allgemeinbildung sollen die Lernenden befähigt werden, den Zugang zur Arbeitswelt zu finden, darin zu bestehen und sich in die Gesellschaft zu integrieren. Die Förderung der Sprach-, Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz bildet zusammen mit dem Aufbau von Sachkompetenz den Kern des allgemeinbildenden Unterrichts an den Berufsfachschulen.

Im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBG) gilt die Allgemeinbildung für alle Berufsbildungsbereiche. Der Geltungsbereich umfasst auch die zweijährigen beruflichen Grundbildungen mit eidg. Berufsattest.

Der allgemeinbildende Unterricht ist in Art. 15 BBG sowie in Art. 19 BBV geregelt. Darauf basieren die Verordnung über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (VMAB) sowie der Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht in der beruflichen Grundbildung.

Der Rahmenlehrplan beinhaltet zwei Lernbereiche, die jeweils in mehreren Bildungszielen und Aspekten konkretisiert werden:

  • Sprache und Kommunikation
  • Gesellschaft (Ethik, Identität und Sozialisation, Kultur, Ökologie, Politik, Recht, Technik, Wirtschaft)

Zudem führt der Rahmenlehrplan die Organisation des allgemeinbildenden Unterrichts an den Berufsfachschulen aus sowie die Anforderungen an die Beschreibung der Themen im Schullehrplan und die Anforderungen an die Gestaltung des Qualifikationsverfahrens. Der Qualifikationsbereich der Allgemeinbildung ist Teil der Abschlussprüfung und setzt sich bei der drei- und der vierjährigen beruflichen Grundbildung aus Erfahrungsnote, Vertiefungsarbeit und Schlussprüfung zusammen, bei der zweijährigen beruflichen Grundbildung aus Erfahrungsnote und Vertiefungsarbeit.

Der allgemeinbildende Unterricht an den Berufsfachschulen erfolgt themen- und handlungsorientiert und nicht fächerorientiert. Themenorientiert heisst, dass die Themen Bezug nehmen auf die persönliche, berufliche und gesellschaftliche Realität der Lernenden. Die fachlichen (z. B. rechtliche) Inhalte werden den Themen zugeordnet und im Unterricht meist anhand konkreter Situationen aus dem privaten oder beruflichen Alltag der Lernenden behandelt. Dadurch können die Lernenden ihre Handlungskompetenzen entwickeln.

Bereits formal und nicht formal erworbene Allgemeinbildung kann gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG) angerechnet werden und ermöglicht Erwachsenen den Zugang zu eidg. Abschlüssen.

Bei der Berufsmaturität handelt es sich um eine erweiterte Allgemeinbildung. Sie wird mit einem eidg. Berufsmaturitätszeugnis abgeschlossen und berechtigt zusammen mit dem eidg. Fähigkeitszeugnis zum prüfungsfreien Zugang zur tertiären Bildung insbesondere zu den Fachhochschulen.