QualiCarte
In Artikel 8 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) ist festgehalten, dass alle Anbieter von Berufsbildung die Qualitätsentwicklung sicherstellen müssen.
Die QualiCarte ist ein Instrument zur Qualitätsentwicklung in der Bildung in beruflicher Praxis. Ziel ist es, Lehrbetrieben ein praxisorientiertes Hilfsmittel für die Qualitätsentwicklung in der betrieblichen Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Im Sinne einer Checkliste sind rund dreissig Qualitätsanforderungen erfasst, welche die wichtigsten Schritte der gesamten betrieblichen Bildung beschreiben.
Die QualiCarte wird primär zur Selbstevaluation der Lehrbetriebe eingesetzt. Sie ist für sämtliche Berufe anwendbar, wird auch in der kantonalen Lehraufsicht gebraucht und in den Kursen für Berufsbildner/innen eingesetzt. Organisationen der Arbeitswelt können die QualiCarte um eigene, berufsspezifische Standards ergänzen.