Schaden
Ein materieller Schaden ist die unfreiwillige Verminderung des vorhandenen Reinvermögens. Er kann bestehen:
- in einer Verminderung der Aktiven
- in einer Vermehrung der Passiven
- im entgangenen Gewinn
Schadenersatzpflicht entsteht aus der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht sowie aus der Nichterfüllung des Vertrags durch die eine oder die andere Partei.
Im Zusammenhang mit dem Lehrverhältnis kommen folgende Tatbestände vor, die zu Schadenersatzansprüchen führen können:
- Nichtantreten der beruflichen Grundbildung, Aufgeben der beruflichen Grundbildung (und infolgedessen beispielsweise Aufwendungen des Lehrbetriebs für die Anstellung einer neuen lernenden Person)
- Verweigerung der versprochenen Lehrstelle (und somit z. B. Verlust eines Lehrjahrs für die lernende Person)
- verschuldetes Zufügen eines Schadens im Rahmen der beruflichen Grundbildung durch die eine oder andere Partei (z. B. lernende Person wird durch eine Maschine verletzt; lernende Person beschädigt Auto des Lehrbetriebs)
- ungerechtfertigte Auflösung des Lehrvertrags
- Vernachlässigung der Bildungspflicht
Schadenersatzansprüche sind vor Zivil- bzw. Arbeitsgericht geltend zu machen.
Rechtliche Grundlagen