Absenzen von der Berufsfachschule
Der Besuch der Berufsfachschule ist obligatorisch. Allfällige Schulabsenzen müssen begründet werden. Lernende können gemäss kantonaler Absenzenordnung für unentschuldigte Absenzen bestraft werden.
Auch aus betrieblichen Gründen darf die lernende Person den Unterricht nicht versäumen. Über allfällige Ausnahmen entscheidet die Berufsfachschule, bei einer umfassenden Dispensierung die kantonale Behörde. Für entschuldbare Absenzen können Beweise verlangt werden. Entsprechende Vorschriften sind in den Schulordnungen der Berufsfachschulen festgehalten.
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Kantonale bzw. kommunale Schulvorschriften
Rechtliche Grundlagen