Arztzeugnis

Für Absenzen aus Krankheits- und Unfallgründen ab einer gewissen Dauer (meist 3 Tage) wird vielfach sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Berufsfachschule und in den überbetrieblichen Kursen ein ärztliches Zeugnis verlangt.

In gewissen Berufen ist eine berufsbezogene ärztliche Untersuchung bzw. ein Arztzeugnis zur Bestätigung der Eignung für die berufliche Grundbildung erforderlich. Diese Untersuchung kann vor Antritt der beruflichen Grundbildung angeordnet werden. Informationen sind bei den Berufsverbänden oder beim zuständigen kantonalen Amt erhältlich.

Ein ärztliches Zeugnis muss auch vorliegen, wenn eine lernende Person bei Antritt der beruflichen Grundbildung das erforderliche Mindestalter (in der Regel 15 Jahre) noch nicht erreicht hat. Wenn Jugendliche unter 18 Jahren dauernd oder regelmässig in der Nacht beschäftigt werden, ist eine medizinische Untersuchung und Beratung obligatorisch.

Ist es einer lernenden Person infolge Krankheit oder Unfall nicht möglich, an der Abschlussprüfung teilzunehmen, muss dies üblicherweise durch ein ärztliches Zeugnis belegt werden.

Entsteht beim Lehrbetrieb der Eindruck von ungenügenden Arztzeugnissen, kann er einen Vertrauensarzt bezeichnen, der die attestierte Arbeitsunfähigkeit überprüft. Die Kosten der Untersuchung trägt der Lehrbetrieb. Im Sinne eines guten Einvernehmens können der lernenden Person auch mehrere Vertrauensärzte vorgeschlagen werden.