Verlängerung der beruflichen Grundbildung
Im Einvernehmen mit den Vertragsparteien kann die kantonale Behörde in Einzelfällen die berufliche Grundbildung verlängern, wenn das Ziel gemäss Bildungsverordnung trotz fachgemässer und sorgfältiger Ausbildung während der normalen Lehrdauer nicht erreicht werden kann. Vielfach sind monatelange Absenzen durch Unfall oder Krankheit der Grund für eine Verlängerung. Die Berufsfachschule ist für eine Verlängerung der beruflichen Grundbildung anzuhören.
Nach nicht bestandener Abschlussprüfung können die Vertragsparteien eine Verlängerung der beruflichen Grundbildung vereinbaren. Die Vereinbarung ist dem Berufsbildungsamt schriftlich zur Genehmigung vorzulegen. Ohne diese behördliche Genehmigung gilt das Lehrverhältnis nicht als verlängert, sondern als gewöhnliches Arbeitsverhältnis (z. B. bezüglich der Lohnzahlung und der Übernahme der Prüfungskosten).