Unfallversicherung
Wie die übrigen Arbeitnehmer/innen sind gemäss UVG auch alle in der Schweiz beschäftigten Lernenden, Praktikanten und Praktikantinnen sowie Volontäre und Volontärinnen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Auch Jugendliche in der Schnupperlehre geniessen Versicherungsschutz.
Lernende, die in Suva-unterstellten Betrieben arbeiten, sind bei der Suva versichert. Die anderen Betriebe haben ihre Arbeitnehmenden bei einer vom Bund anerkannten privaten Versicherung, Krankenkasse oder öffentlichen Unfallkasse zu versichern. Sind die Arbeitnehmenden aus einem Versäumnis der Arbeitgebenden bei einem Unfall nicht versichert, so springt eine Ersatzkasse ein, welche die gesetzlichen Versicherungsleistungen erbringt und von den säumigen Arbeitgebenden die geschuldeten Prämien einzieht, allenfalls mit Zuschlag.
Die Prämie für die obligatorische Versicherung der Berufsunfälle und der Berufskrankheiten tragen die Arbeitgeber/innen. Die Prämie für die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle tragen die Arbeitnehmer/innen, soweit sie nicht der Arbeitgeber übernimmt. Die obligatorische Unfallversicherung schliesst Pflegeleistungen (z. B. Arzt-, Spital- und Medikamentenkosten), Kostenvergütungen (z. B. Transport- und Rettungskosten) sowie Geldleistungen (z. B. Taggeld und Invalidenrente) ein. Der Anspruch auf Taggeld entsteht am dritten Tag nach dem Unfalltag. Für die ersten drei Tage – Unfalltag miteingerechnet – sind gemäss OR in der Regel die Arbeitgeber/innen zur Zahlung von mindestens vier Fünfteln des Lohns verpflichtet.