Gewalt

Lernende können während der beruflichen Grundbildung von verschiedenen Seiten psychischer oder physischer Gewalt ausgesetzt sein: beispielsweise von anderen Lernenden, von Schülern oder Schülerinnen der Berufsfachschule, von Berufsfachschullehrer/innen, von Mitarbeitenden oder Vorgesetzten des Lehrbetriebs, von Berufsbildner/innen oder vom Elternhaus.

Lernende können aber auch selbst Gewalt anwenden, sei dies im Betrieb, in der Berufsfachschule oder in der Freizeit. Meistens richtet sich die Gewaltanwendung gegen Gleichaltrige, manchmal auch gegen Erwachsene.

Gemäss OR Art. 328 und ArG Art. 6 müssen Arbeitgebende die Persönlichkeit ihrer Angestellten schützen. Gegenüber Jugendlichen haben die Arbeitgebenden zudem eine spezielle Fürsorgepflicht. Das Arbeitsgesetz verlangt, dass Lernende und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor gesundheitlichen Schädigungen und schlechten Einflüssen zu schützen sind. Gut geplantes und der Situation angemessenes Einschreiten bei Gewaltanwendung ist deshalb Teil der Führungs- und Ausbildungsverantwortung.

Anlaufstelle für erste Informationen sind die kantonalen Berufsbildungsämter. Sie beraten und vermitteln Adressen von Fachstellen.