Organisationen der Arbeitswelt (OdA)
«Organisationen der Arbeitswelt» ist ein Sammelbegriff. Trägerschaften können Sozialpartner, Berufsverbände und Branchenorganisationen sowie andere Organisationen und Anbieter der Berufsbildung sein. Mitglieder sind Unternehmen (juristische Personen) und Berufsleute (private Personen).
Berufsverbände und Branchenorganisationen:
Sie definieren die Bildungsinhalte im Bildungsplan, organisieren die berufliche Grundbildung, bieten überbetriebliche Kurse an und stellen Angebote der höheren Berufsbildung bereit.
Sozialpartner, andere zuständige Organisationen und Anbieter der Berufsbildung:
Sie beteiligen sich zusammen mit den Berufsverbänden an der Durchführung und Weiterentwicklung der Berufsbildung.
Rechtliche Grundlagen