Weiterbildungsgesetz

Unter die Weiterbildung fällt die Bildung, die namentlich in organisierten Kursen, mit Lernprogrammen und einer definierten Lehr-Lern-Beziehung ausserhalb der formalen Bildung erfolgt.

Mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (in Kraft seit 1. Januar 2017) soll die Qualität und Transparenz von Weiterbildungsangeboten gefördert und die Chancengleichheit verbessert werden. Das Bundesgesetz setzt den Verfassungsartikel über die Weiterbildung (Art. 64a BV) um. Es ordnet die Weiterbildung in den Bildungsraum Schweiz ein und legt Grundsätze fest zu: Verantwortung, Qualität, Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung, Verbesserung der Chancengleichheit und zum Wettbewerb. Die Grundsätze richten sich primär an die Spezialgesetzgebung des Bundes und der Kantone. Zudem legt das Gesetz einheitliche Voraussetzungen für die Subventionierung der Weiterbildung in den Spezialgesetzen des Bundes fest.

Ebenfalls geregelt wird die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener (Lesen und Schreiben, mündl. Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache, Mathematik, Informations- und Kommunikationstechnologien). Für diesen Bereich erhalten die Kantone vom Bund Finanzhilfen.

Zudem ermöglicht das Weiterbildungsgesetz Beiträge an Organisationen der Weiterbildung, die gesamtschweizerisch tätig sind und übergeordnete Leistungen für die Weiterbildung erbringen.