Verbundpartnerschaft
Die Verbundpartnerschaft ist ein tragendes Prinzip der Berufsbildung und in Art. 1 Berufsbildungsgesetz (BBG) explizit verankert.
Berufsbildung ist eine Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Es gibt kein Anrecht einer Partei auf eine von ihr allein bestimmte Ordnung. Dem Dialog und der gemeinsamen Suche nach Lösungen kommen ein hoher Stellenwert zu.
Gemeinsam setzen sich die drei Partner für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung ein und streben ein ausreichendes Lehrstellenangebot an.
Rechtliche Grundlagen