Berufsfachschullehrer/in

Berufsfachschullehrer/innen gehören zum Kreis der Berufsbildungsverantwortlichen. Im Berufsbildungsgesetz (BBG) sind sie als Lehrkräfte für die schulische Grundbildung und die Berufsmaturität aufgeführt. Im Lexikon wird der anwendungsfreundlichere Begriff Berufsfachschullehrer/in verwendet. Sie verfügen über eine Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II mit folgenden Qualifikationen:

a) berufspädagogische Bildung auf Hochschulstufe
b) Fachbildung mit einem Abschluss auf Tertiärstufe
c) betriebliche Erfahrung von sechs Monate

Das Gesetz unterscheidet zwischen der Lehrbefähigung für die berufskundliche Bildung und der Lehrbefähigung für den allgemeinbildenden Unterricht oder von Fächern, die ein Hochschulstudium voraussetzen.

Für die nebenberufliche Bildungstätigkeit und den Sportunterricht an Berufsfachschulen gelten besondere Bestimmungen.