Sport

Der regelmässige Sportunterricht an den Berufsfachschulen ist für Lernende der beruflichen Grundbildung obligatorisch. Die Berufsfachschulen stellen dabei sicher, dass im Sportunterricht pro Schuljahr mindestens eine Qualifizierung der Lernenden stattfindet und dass die Qualifizierung ausgewiesen wird.

Jede lernende Person ist gesetzlich verpflichtet, den Sportunterricht zu besuchen. Dieser umfasst

1. im dualen System: bei einem schulischen Unterricht von weniger als 520 Jahreslektionen allgemeinbildenden und berufskundlichen Unterricht mindestens 40 Jahreslektionen Sportunterricht, bei einem schulischen Unterricht von 520 oder mehr Jahreslektionen mindestens 80 Jahreslektionen Sportunterricht.

2. bei der schulisch organisierten Grundbildung: mindestens 80 Jahreslektionen Sportunterricht.

Die Verteilung der Lektionen ist in den Schullehrplänen geregelt (pro Tag höchstens vier Sportlektionen).