Konventionalstrafe

Verspricht bei einem Vertragsabschluss eine Partei der anderen, bei einer Vertragsverletzung – neben einem allfälligen Schadenersatz – eine vereinbarte Geldleistung zu erbringen, verpflichtet sie sich zu einer Konventionalstrafe. Das Gericht kann übermässig hohe Konventionalstrafen herabsetzen.

Beim Lehrverhältnis spielen Konventionalstrafen keine grosse Rolle. Dies unter anderem wegen OR Art. 337d. Gemäss dieser Bestimmung hat der Lehrbetrieb Anspruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel des Lohns der lernenden Person entspricht sowie auf weiteren Schadenersatz, wenn die lernende Person ohne wichtigen Grund die Lehrstelle nicht antritt oder sie fristlos verlässt.