Qualitätsentwicklung/Qualitätssicherung
Nach Artikel 8 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sind alle Anbieter/innen von Berufsbildung (Lehrbetrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurszentren etc.) verpflichtet, die Qualitätsentwicklung und -sicherung zu gewährleisten. Der Bund legt die zur Anwendung gelangenden Methoden fest.
Die QualiCarte – ein Instrument zur Qualitätsentwicklung der Bildung in beruflicher Praxis – und QualüK – ein Instrument zur Messung und Verbesserung der Ausbildungsqualität für Anbietende von überbetrieblichen Kursen – wurden von den Kantonen für die Berufsbildung entwickelt. Geplant ist ein Instrument für die Berufsfachschulen. Zudem kommen in der Berufsbildung weitere Qualitätssicherungsmethoden zur Anwendung, z. B: ISO, Q2E u. a.
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sbfi (Qualitätsentwicklung)