Lernschwierigkeiten/Lerndefizite

Lernschwierigkeiten oder Lerndefizite hemmen oder verhindern das Einprägen oder Behalten von Wissen und von Fertigkeiten. Festgestellt werden sie meistens in der Volksschule, können sich aber auch erst bei der Vermittlung der beruflichen Praxis zeigen. Lernschwierigkeiten können verschiedene Ursachen haben wie mangelnde kognitive Fähigkeiten, mangelnde Vorbildung, ungenügende Lernstrategien, belastende soziale Umstände oder gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Je nach Ursache und Schweregrad entsprechen Lernschwierigkeiten einer Behinderung. In diesen Fällen kann Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen und einen Nachteilsausgleich bestehen. Behinderungen können sein:

  • Seh- und Hörbehinderung
  • Querschnittlähmung
  • Dyslexie (Legasthenie) und Dyskalkulie
  • Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts-)Störung (ADHS)

Anlaufstelle für erste Informationen bei Lernschwierigkeiten sind die kantonalen Berufsbildungsämter oder die Berufsfachschulen. Sie beraten und vermitteln auch Adressen von weiteren Fachstellen. Für komplexe Fälle können beispielsweise Heilpädagoginnen oder Heilpädagogen bzw. Lernpsychologinnen oder Lernpsychologen beigezogen werden.

Weitere Informationen

sbbk (Empfehlung Nr. 7, Nachteilsausgleich); SDBB, Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung, 2015 (www.shop.sdbb.ch)