Legasthenie und Dyskalkulie

«Legasthenie» ist die im deutschsprachigen Raum verwendete Bezeichnung für Lese- und Rechtschreibschwäche. Der internationale Ausdruck ist «Dyslexie». Man spricht auch von Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb.

«Dyskalkulie» ist eine Schwäche beim Erlernen der Rechenoperationen, bei der Orientierung im Zahlenraum und/oder des mathematischen Verständnisses. Man spricht auch von Lernstörungen im mathematischen Bereich.

Lernende mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten können Stützkurse der Berufsfachschule besuchen. Zudem sind bei ausgewiesener Legasthenie oder Dyskalkulie sowohl in der Berufsfachschule als auch bei der Abschlussprüfung Nachteilsausgleichsmassnahmen möglich. Das Gesuch um Nachteilsausgleich muss dem zuständigen Berufsbildungsamt spätestens mit der Prüfungsanmeldung gestellt werden und die nötigen Belege oder Zeugnisse von Fachleuten (Fachlehrkräfte, Ärzte etc.) enthalten.

Weitere Informationen

SBBK Empfehlung

Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung, 2015 (www.shop.sdbb.ch)