Arbeitsmedizin
Die Arbeitsmedizin befasst sich einerseits mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf, andererseits mit dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten. Ziel der Arbeitsmedizin ist es, das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Arbeitnehmer/ innen in allen Berufen in grösstmöglichem Ausmass zu erhalten und zu fördern.
Gesetzliche Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Verhütung von Arbeitsunfällen finden sich im Obligationenrecht (Pflichten der Arbeitgeber/ innen) im Bundesgesetz über die Unfallversicherung und im Arbeitsgesetz. Die Verordnung über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (VUV) und die EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) verlangen, dass Arbeitsärzte oder -ärztinnen und andere Fachpersonen der Arbeitssicherheit beigezogen werden, wenn im Betrieb das nötige Fachwissen nicht verfügbar ist.
Für die Ausbildung von Lernenden bestimmter Berufe kann der Bund (SECO) vorschreiben, dass Lehrverhältnisse nur genehmigt werden können, wenn ein berufsbezogenes ärztliches Zeugnis vorliegt. Informationen sind bei den Berufsverbänden und den Kantonen erhältlich.