Verkürzte berufliche Grundbildung

Im Einvernehmen mit den Vertragsparteien kann die kantonale Behörde in Einzelfällen die berufliche Grundbildung verkürzen. Voraussetzung für eine Verkürzung ist, dass die lernende Person bereits über berufsspezifische Vorkenntnisse verfügt oder eine berufliche Grundbildung in einem anderen Beruf absolviert hat.

Gemäss Art. 18 BBV steht der Berufsfachschule ein Antragsrecht für eine Verkürzung der beruflichen Grundbildung zu. Die Verkürzung erfolgt in der Regel um ein bis zwei Jahre. Auch bei einer verkürzten beruflichen Grundbildung muss ein Lehrvertrag abgeschlossen werden.

Die verkürzte berufliche Grundbildung wird mit dem herkömmlichen Qualifikationsverfahren abgeschlossen.

Spezielle Ausbildungsgänge

In einzelnen Berufen werden spezielle Ausbildungsgänge für Erwachsene angeboten. 

Beispiele:

  • Die Branche Polybau bietet verschiedene verkürzte Varianten an: Beispielsweise die 1-jährige Zusatzausbildung für Polybauer/in EFZ zum/zur Spengler/in EFZ.
  • Für Berufsumsteiger/innen (Berufsleute und Maturanden/Maturandinnen) bietet die Informatikbranche eine verkürzte Grundbildung Informatiker/in EFZ an.
  • Die „Way-up Lehre“ ist eine besondere Form der verkürzten Lehre. Sie richtet sich ausschliesslich an gymnasiale Maturandinnen und Maturanden. Die Way-up Lehre dauert 2 anstatt 4 Jahre und ist zurzeit für folgende Berufe möglich:
    • Automatiker/in 
    • Elektroniker/in 
    • Informatiker/in 
    • Konstrukteur/in 
    • Polymechaniker/in 
    • Mediamatiker/in 

      Weitere Informationen: way-up.ch