Berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag

Erwachsene können eine vollständige zwei-, drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung (EBA oder EFZ mit/ohne BM) absolvieren. Zu diesem Zweck müssen sie einen Lehrbetrieb finden und einen Lehrvertrag abschliessen. Sie besuchen den regulären Unterricht an den Berufsfachschulen und müssen das Qualifikationsverfahren bestehen. 
 
Für die Genehmigung der Lehrverträge sind die Berufsbildungsämter zuständig. 

Verkürzte berufliche Grundbildung 

Im Einvernehmen mit den Vertragsparteien kann die kantonale Behörde in Einzelfällen die berufliche Grundbildung verkürzen. Voraussetzung für eine Verkürzung ist, dass die lernende Person bereits über berufsspezifische Vorkenntnisse verfügt oder eine berufliche Grundbildung in einem anderen Beruf absolviert hat. 
 
Gemäss Art. 18 BBV steht der Berufsfachschule ein Antragsrecht für eine Verkürzung der beruflichen Grundbildung zu. Die Verkürzung erfolgt in der Regel um ein bis zwei Jahre. 
 
Auch bei einer verkürzten beruflichen Grundbildung muss ein Lehrvertrag abgeschlossen werden. 
 
Die verkürzte berufliche Grundbildung wird mit dem herkömmlichen Qualifikationsverfahren abgeschlossen. 

Verlängerte berufliche Grundbildung 

Für Personen mit besonderen Bedürfnissen kann die berufliche Grundbildung angemessen verlängert werden. Die Lernenden erhalten so mehr Zeit, um die in der Bildungsverordnung definierten Handlungskompetenzen zu erlernen. Die Lehrvertragsparteien beantragen bei der zuständigen kantonalen Behörde zusammen mit der Genehmigung des Lehrvertrags die Verlängerung der Dauer der beruflichen Grundbildung. Der Kanton bewilligt den Antrag nach Rücksprache mit der Berufsfachschule. Eine berufliche Grundbildung kann für Personen in Voll- oder Teilzeitanstellung durchgeführt werden. Wird der betrieblich organisierte Bildungsgang mit einer Teilzeitanstellung über eine längere Dauer der beruflichen Grundbildung geplant, bedarf dieser einer Verlängerung der Lehrdauer. Die Organisation der Bildung erfordert einer engen Zusammenarbeit der drei Lernorte. 

Spezielle Ausbildungsgänge

In einzelnen Berufen werden spezielle Ausbildungsgänge für Erwachsene angeboten. 

Beispiele:

  • Die Branche Polybau bietet verschiedene verkürzte Varianten an: Beispielsweise die 1-jährige Zusatzausbildung für Polybauer/in EFZ zum/zur Spengler/in EFZ.
  • Für Berufsumsteiger/innen (Berufsleute und Maturanden/Maturandinnen) bietet die Informatikbranche eine verkürzte Grundbildung Informatiker/in EFZ an.
  • Die „Way-up Lehre“ ist eine besondere Form der verkürzten Lehre. Sie richtet sich ausschliesslich an gymnasiale Maturandinnen und Maturanden. Die Way-up Lehre dauert 2 anstatt 4 Jahre und ist zurzeit für folgende Berufe möglich:
    • Automatiker/in 
    • Elektroniker/in 
    • Informatiker/in 
    • Konstrukteur/in 
    • Polymechaniker/in 
    • Mediamatiker/in
    • Kauffrau/Kaufmann
    • ... 

Weitere Informationen: way-up.ch