Abschlussprüfung für Erwachsene

Personen, die ihre Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs erworben haben und über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen, können direkt das herkömmliche Qualifikationsverfahren absolvieren. 

Einzelne Berufe legen in den Bildungsverordnungen die Art der beruflichen Erfahrung detaillierter fest. Das SDBB sammelt die Angaben zu allen Berufen im Rahmen der Berufsliste für die Prüfungsleiterinnen und Prüfungsleiter der ganzen Schweiz.

Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren 

Wer das Qualifikationsverfahren ohne berufliche Grundbildung absolvieren möchte, muss sich die berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse aneignen. Dabei gibt es drei verschiedene Varianten:

  • Besuch der Berufsfachschule gemeinsam mit den Lernenden: Der Unterricht findet tagsüber unter der Woche statt.
  • Nachholbildung: Für einzelne Berufe, in denen viele Erwachsene den Berufsabschluss nachholen wollen, gibt es spezielle Bildungsangebote, die mehrheitlich abends oder an Samstagen stattfinden. Die Nachholbildung ist berufsspezifisch in der Verordnung über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufs geregelt.
  • Selbststudium: Erwachsene können sich auch ohne Schulbesuch anhand der Lehrmittel, die an den Berufsfachschulen verwendet werden, selbstständig auf das Qualifikationsverfahren vorbereiten. 

Allgemeinbildung

Wenn die Allgemeinbildung bereits in einer früheren beruflichen Grundbildung erworben worden ist, kann eine Dispensation beim Kanton beantragt werden.

Zulassung 

Für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren gemäss Art. 32 BBV sind die kantonalen Berufsbildungsämter zuständig. Interessierte Personen müssen beim Kanton ein Gesuch einreichen. Das Berufsbildungsamt prüft anhand der eingereichten Gesuchsunterlagen, ob die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, entscheidet über die Zulassung und allfällige Dispensationen.

Merkblatt

Merkblatt 06: QV für Erwachsene ohne berufliche GrundbildungHerunterladen