Kündigung

Lehrverträge sind befristete Arbeitsverträge. Im Gegensatz zu anderen befristeten Arbeitsverträgen ist bei Lehrverträgen die Vereinbarung eines Kündigungsrechts ausgeschlossen. Ausgenommen ist die Kündigung während der Probezeit. Während dieser Zeit kann ein Lehrvertrag einseitig mit einer Frist von sieben Tagen von beiden Vertragsparteien aufgelöst werden. Die kantonale Behörde ist sofort schriftlich zu orientieren. Nach der Probezeit ist eine vorzeitige Beendigung des Lehrverhältnisses ausnahmsweise möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen oder wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind.