Freikurse

Freikurse werden von den Berufsfachschulen als freiwillige Ergänzung zur schulischen Bildung angeboten. Freikurse können berufsbezogene oder allgemeinbildende Themen zum Inhalt haben.

Freikurse werden während der Arbeitszeit und in der Freizeit angeboten. Die Lernenden, die im Betrieb und in der Berufsfachschule ausreichende Leistungen erbringen, können Freikurse besuchen. Bis zu einem halben Tag pro Woche dürfen Freikurse auch in die Arbeitszeit fallen, ohne dass der lernenden Person Lohnabzüge gemacht werden dürfen. Der Besuch erfolgt im Einvernehmen mit dem Betrieb. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton.

Der Besuch von Freikursen wird am besten im Gespräch zwischen Berufsbildenden und Lernenden festgelegt. Die Berufsfachschule informiert über ihr Angebot und kann bei der richtigen Wahl der Freikurse beratend helfen.

Viele Berufsbildner/innen haben erkannt, dass sich gut geplante Freikursbesuche motivierend auf die Lernenden auswirken und deren Leistungen im Betrieb positiv beeinflussen.

Auch der Besuch von vorbereitenden Kursen für den Berufsmaturitätsunterricht (nach der beruflichen Grundbildung) gilt in verschiedenen Kantonen als Freikurs.