Mindestalter der Lernenden

Eine berufliche Grundbildung kann antreten, wer das 15. Altersjahr vollendet und die obligatorische Schulzeit abgeschlossen hat. Eine Unterschreitung des Mindestalters kann die zuständige kantonale Behörde bewilligen, wenn besondere Umstände vorliegen und aus medizinischer Sicht keine Einwände vorhanden sind.