Bund, Kantone und OdA
Die Verbundpartnerschaft ist ein tragendes Prinzip der Berufsbildung und in Art. 1 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) explizit verankert.
Die Berufsbildung ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Es besteht kein Anspruch einer Partei auf eine von ihr allein bestimmte Ordnung. Die drei Partner setzen sich gemeinsam für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung ein und streben ein ausreichendes Lehrstellenangebot an.
Bund
Das eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF umfasst zwei Staatssekretariate, das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.
Das SBFI ist das Kompetenzzentrum des Bundes für bildungs-, forschungs- und innovationspolitische Fragen von nationaler und internationaler Bedeutung. Es ist in drei Leistungsbereiche gegliedert:
- Bildung
- Hochschulen
- Forschung und Innovation
In der Berufsbildung ist das SBFI für die Qualität und die Weiterentwicklung des Gesamtsystems sowie für die Vergleichbarkeit der Angebote auf gesamtschweizerischer Ebene zuständig. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen auch der Erlass von Bildungsverordnungen und die Anerkennung von Bildungsgängen der höheren Berufsbildung.
Kantone
Wichtigstes Vollzugsorgan für die Aufgaben des Kantons ist das Amt für Berufsbildung. Es begleitet die Lehrvertragsparteien, fördert die Berufsbildung, sichert die Qualität der Ausbildung, ist für die Koordination der Lernorte (Betrieb, überbetriebliche Kurse und Berufsfachschule) zuständig und übt eine Aufsichtsfunktion aus. Zudem sorgt es für ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufsfachschulen.
In operativen, berufsbezogenen Fragen kann das Amt durch Expertinnen und Experten der Organisationen der Arbeitswelt unterstützt werden.
Die Berufsbildungsämter koordinieren ihre Tätigkeit im Rahmen der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz, einer Fachkonferenz der EDK, sowie mit dem Bund und den Organisationen der Arbeitswelt auf regionaler, sprachregionaler und gesamtschweizerischer Ebene. Sie gewährleisten insbesondere die Mobilität der Lernenden durch interkantonale Vereinbarungen (Berufsfachschulvereinbarung BFSV, Fachschulvereinbarung FSV).
Zuständigkeiten der Kantone
Die Organisation und die Aufsicht über die schulische Bildung liegen in der Kompetenz der Kantone. Die Trägerschaft der Berufsfachschulen kann je nach Kanton und Tradition unterschiedlich sein:
- der Kanton selbst
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- private Träger
Die Berufsfachschulen haben einen eigenständigen Bildungsauftrag. Im berufskundlichen Unterricht wird der theoretische Teil des zu erlernenden Berufes vermittelt. Im allgemeinbildenden Unterricht werden Inhalte behandelt, die die Entfaltung der Persönlichkeit und die Bildung einer eigenständigen Meinung fördern.
Die Kantone sind in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) für die Durchführung der überbetrieblichen Kurse zuständig, deren Inhalte in den jeweiligen Bildungserlassen (Bildungsverordnung und Bildungsplan) festgelegt sind.
Die Verantwortung für die Durchführung der Qualifikationsverfahren liegt bei den Kantonen, wobei die Kantone unterschiedliche Organisationsstrukturen kennen. In der Regel sind für die Durchführung Prüfungskommissionen zuständig, die entweder für einzelne Berufe oder Berufsgruppen oder für alle beruflichen Grundbildungen zuständig sind. Der Kanton kann die Durchführung der betrieblichen Qualifikationsverfahren auch an einen Verband bzw. ein Kompetenzzentrum delegieren.
Gemäss Art. 35 Abs. 1 BBV setzt die kantonale Behörde für die Durchführung der Abschlussprüfungen der beruflichen Grundbildung Prüfungsexpertinnen und -experten ein. Die zuständigen Organisationen der Arbeitswelt haben ein Vorschlagsrecht.
Die berufspädagogische Qualifikation für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben umfasst 100 Lernstunden und wird mit einem eidgenössischen Diplom abgeschlossen. Alternativ kann auch der Kurs für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben im Umfang von 40 Kursstunden absolviert werden. Dieser Kurs wird von den Kantonen selbst oder in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt durchgeführt. Die Kursteilnehmer/innen erhalten einen kantonalen, eidgenössisch anerkannten Ausweis.
Die Ausbildung der Berufsbildner/innen ist im Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche definiert.
Den kantonalen Behörden, in der Regel den Berufsbildungsämtern, obliegt die Aufsicht über die gesamte betriebliche und schulische berufliche Grundbildung. Die Aufsicht umfasst insbesondere die Beratung und Begleitung der Lehrvertragsparteien und die Koordination der Aufgaben aller an der beruflichen Grundbildung Beteiligten.
Darüber hinaus überwacht die Aufsicht im betrieblichen Teil der beruflichen Grundbildung
- die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Lehrvertrag
- die Einhaltung des Lehrvertrags durch die Vertragsparteien
- die Qualität der Bildung in beruflicher Praxis (inkl. überbetriebliche Kurse und vergleichbare dritte Lernorte)
- die Prüfungen und andere Qualifikationsverfahren
Die Kernaufgaben der Schulaufsicht sind
- die Sicherung der Qualität der schulischen Bildung
- die Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulkommissionen in pädagogischen, psychologischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen
Die Berufsbildungsämter sind Kompetenzzentren für Fragen der Berufsbildung. Sie sind Partner für alle Akteure der Berufsbildung wie Bund, Bildungsdepartement des Kantons, Verbände, Wirtschaft sowie für die weiteren an der beruflichen Grundbildung beteiligten Personen (Berufsbildner/in, Lehrpersonen, lernende Person, Eltern, usw.).
Vermittlung und Beratung sind die Hauptaufgaben des Amtes für Berufsbildung. Es steht den Lehrvertragsparteien und Dritten zu Diensten und ist an das Amtsgeheimnis gebunden. Bei Streitigkeiten kann es als neutrale Instanz zwischen den Parteien vermitteln und bei Vertragsauflösungen bei der Suche nach einer Ersatzlösung behilflich sein. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Unterstützung von Betrieben, die Lernende ausbilden (wollen).
Neben den traditionellen Aufgaben, die mit der Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs der Berufsbildung umschrieben werden können, übernehmen die Verantwortlichen in den kantonalen Berufsbildungsämtern Aufgaben zur Weiterentwicklung der Berufsbildung.
Organisationen der Arbeitswelt
«Organisationen der Arbeitswelt» (OdA) ist ein Sammelbegriff. OdA können Sozialpartner, Berufsverbände und Branchenorganisationen sowie andere Organisationen und Anbieter der Berufsbildung sein. Dazu gehören Unternehmen/Organisationen (juristische Personen) und Berufsleute (private Personen).
Organisationen der Arbeitswelt (OdA) sind mit zahlreichen Vollzugsaufgaben betraut. Praktisch alle wichtigen Massnahmen werden in Zusammenarbeit mit den OdA umgesetzt. Somit nehmen sie direkten Einfluss auf die strategische, konzeptionelle und inhaltliche Ausgestaltung der Berufsbildung.
Zuständigkeiten der OdA
Die Organisationen der Arbeitswelt (OdA), als Teil der Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität, sind verantwortlich für den Inhalt der Bildungsverordnung. Sie sorgen zudem dafür, dass die Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsqualität der beruflichen Grundbildung periodisch den Anforderungen der Arbeitswelt angepasst werden.
Die Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität setzten sich aus Vertreter/innen der Organisationen der Arbeitswelt (OdA) inkl. Vertretung der Fachlehrerschaft, des Bundes (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI) und den Kantonen (Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK) zusammen. Funktion, Aufgaben, Kompetenzen und Vorgehensweisen der Kommissionen B&Q sind in der „Orientierungshilfe für die Schweizerischen Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität (Kommissionen B&Q)“ detailliert beschrieben.
Der Bildungsplan des Berufs ist Teil der Bildungsverordnung. Er ist das berufspädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung und ein Instrument zur Förderung der Qualität in der Bildung. Er wird von der zuständigen OdA erlassen, vom SBFI genehmigt und ist verbindlich.
In der beruflichen Grundbildung sind die Berufsverbände in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Durchführung der überbetrieblichen Kurse zur Vermittlung der beruflichen Grundfertigkeiten verantwortlich. Sie erarbeiten auch die dazu notwendigen Reglemente.
Gemäss Bundesgesetz sind die Kantone verpflichtet, auf ihrem Gebiet für den Berufsfachschulunterricht zu sorgen. Sie können diese Aufgabe den Gemeinden oder den Berufsverbänden und Betrieben übertragen. Viele betriebliche und kommunale Berufsfachschulen sind in die öffentlichen Strukturen integriert. Ein Beispiel für eine private Trägerschaft sind die kaufmännischen Berufsfachschulen, die teilweise vom Kaufmännischen Verband Schweiz getragen werden.
Berufsverbände können vom Bund oder von den Kantonen mit der Durchführung von Abschlussprüfungen im Rahmen von Qualifikationsverfahren beauftragt werden. Die Durchführung der Abschlussprüfungen erfordert eine grosse Zahl von Expertinnen und Experten aus der Wirtschaft, die sowohl über fundiertes und aktuelles Fachwissen als auch über die notwendige Beurteilungskompetenz verfügen müssen.
Die Berufsverbände führen die vom Bund anerkannten Prüfungen nach eigenen Reglementen durch. Dazu gehören die Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis, die höhere Fachprüfung mit eidg. Diplom und die Diplomprüfungen der höheren Fachschulen. Die Überwachung der Prüfungen und die Genehmigung der Reglemente sind Aufgaben des Bundes.
Die berufsorientierte Weiterbildung soll qualifizierten Personen helfen, ihre Berufskenntnisse der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung anzupassen und ihre Allgemeinbildung zu erweitern.