Bund, Kantone und OdA

Die Verbundpartnerschaft ist ein tragendes Prinzip der Berufsbildung und in Art. 1 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) explizit verankert.

Die Berufsbildung ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Es besteht kein Anspruch einer Partei auf eine von ihr allein bestimmte Ordnung. Die drei Partner setzen sich gemeinsam für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung ein und streben ein ausreichendes Lehrstellenangebot an.

Zusammenarbeit: Staat-OdA
Die Berufsbildung als Verbundpartnerschaft zwischen Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt. 

Bund 

Das eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF umfasst zwei Staatssekretariate, das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI. 

Das SBFI ist das Kompetenzzentrum des Bundes für bildungs-, forschungs- und innovationspolitische Fragen von nationaler und internationaler Bedeutung. Es ist in drei Leistungsbereiche gegliedert:

  • Bildung
  • Hochschulen 
  • Forschung und Innovation

In der Berufsbildung ist das SBFI für die Qualität und die Weiterentwicklung des Gesamtsystems sowie für die Vergleichbarkeit der Angebote auf gesamtschweizerischer Ebene zuständig. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen auch der Erlass von Bildungsverordnungen und die Anerkennung von Bildungsgängen der höheren Berufsbildung.

Kantone 

Wichtigstes Vollzugsorgan für die Aufgaben des Kantons ist das Amt für Berufsbildung. Es begleitet die Lehrvertragsparteien, fördert die Berufsbildung, sichert die Qualität der Ausbildung, ist für die Koordination der Lernorte (Betrieb, überbetriebliche Kurse und Berufsfachschule) zuständig und übt eine Aufsichtsfunktion aus. Zudem sorgt es für ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufsfachschulen.  

In operativen, berufsbezogenen Fragen kann das Amt durch Expertinnen und Experten der Organisationen der Arbeitswelt unterstützt werden.

Die Berufsbildungsämter koordinieren ihre Tätigkeit im Rahmen der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz, einer Fachkonferenz der EDK, sowie mit dem Bund und den Organisationen der Arbeitswelt auf regionaler, sprachregionaler und gesamtschweizerischer Ebene. Sie gewährleisten insbesondere die Mobilität der Lernenden durch interkantonale Vereinbarungen (Berufsfachschulvereinbarung BFSV, Fachschulvereinbarung FSV).

Zuständigkeiten der Kantone

Berufsfachschulen
Überbetriebliche Kurse
Qualifikationsverfahren
Bildung der Berufsbildner/innen
Aufsicht
Vermittlung und Beratung
Weiterentwicklung der Berufsbildung

Organisationen der Arbeitswelt 

«Organisationen der Arbeitswelt» (OdA) ist ein Sammelbegriff. OdA können Sozialpartner, Berufsverbände und Branchenorganisationen sowie andere Organisationen und Anbieter der Berufsbildung sein. Dazu gehören Unternehmen/Organisationen (juristische Personen) und Berufsleute (private Personen).

Organisationen der Arbeitswelt (OdA) sind mit zahlreichen Vollzugsaufgaben betraut. Praktisch alle wichtigen Massnahmen werden in Zusammenarbeit mit den OdA umgesetzt. Somit nehmen sie direkten Einfluss auf die strategische, konzeptionelle und inhaltliche Ausgestaltung der Berufsbildung.

Zuständigkeiten der OdA

Bildungsverordnung
Bildungsplan
Überbetriebliche Kurse
Berufsfachschulen
Qualifikationsverfahren
Eidgenössische Prüfungen der höheren Berufsbildung
Berufsorientierte Weiterbildung