Anlehre
Die Anlehre wurde im Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13. Dezember 2002 durch die zweijährige berufliche Grundbildung abgelöst, die mit dem eidgenössischen Berufsattest (EBA) abgeschlossen wird.
In der Anlehre wurden die Fertigkeiten und Kenntnisse zur Beherrschung einfacher Fabrikations- oder Arbeitsprozesse vermittelt. Der Anlehrausweis wurde auf Grund individueller Kompetenzen vom Arbeitgeber ausgestellt und von der kantonalen Behörde unterzeichnet.
In einzelnen Kantonen existieren mit der Anlehre vergleichbare Ausbildungsabschlüsse (z. T. mit anderen Bezeichnungen), die zu einem kantonalen Abschluss führen.
Rechtliche Grundlagen
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