Kurs für Berufsbildner/innen (40h)
Die Kantone haben den Auftrag, für die Bildung der Berufsbildner/innen zu sorgen (Art. 45 BBG). Gemäss Art. 44 BBV können die 100 Lernstunden, die zur Erlangung der berufspädagogischen Qualifikation für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben vorgesehen sind, durch 40 Kursstunden ersetzt werden. Dieser Ausbildungsweg führt zu einem kantonalen, eidgenössisch anerkannten Kursausweis.
Der vom SBFI veröffentlichte "Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche" definiert den Inhalt dieser 40 Kursstunden nicht. Deshalb haben die Kantone einen Lehrplan formuliert, der von der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK verabschiedet wurde.
Vom "Rahmenlehrplan für Bildungsverantwortliche" wurden Struktur und Terminologie (Bildungsziele, Inhalte, Standards) als gemeinsame Basis übernommen. Form und Gestaltung der Kurse sind Sache der einzelnen Kantone und können unterschiedlich sein.