Bildung für Berufsbildner/innen (100h)
Der Bildungsgang für die berufspädagogische Qualifikation umfasst 100 Lernstunden. Er bildet, verglichen mit der erforderlichen Berufsqualifikation und der Berufserfahrung, eine relativ geringe Hürde. Für die Abgabe des Diploms steht die Frage im Zentrum: "Ist die Person in der Lage, selbstständig und verantwortlich Lernende auszubilden, d.h. Lernende auszuwählen, sie fachlich und methodisch zu begleiten und zum erfolgreichen Abschluss zu führen?"
Das Qualifikationsverfahren basiert auf dem Nachweis der Ausbildungspraxis. Damit wird die Qualität der betrieblichen Bildung gesichert. Das Diplom wird mit weiteren Angeboten und Instrumenten (QualiCarte, Handbuch betriebliche Grundbildung, Bildungsberatung usw.) durch die Kantone ergänzt.
Die Anforderungen in Bezug auf Ausbildungserfahrung, um zum Qualifikationsverfahren zugelassen zu werden, können wie folgt aussehen:
- Die Kandidaten und Kandidatinnen müssen wenigstens ein Semester voll ausgebildet sowie ein Qualifikationsgespräch geführt und einen Bildungsbericht erstellt haben.
- Der Nachweis der Praxis erfolgt in Zusammenarbeit mit der kantonalen Behörde (z.B. Lehraufsicht).
Rahmenanforderungen für die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren
Die Kandidatinnen oder die Kandidaten erstellen ein Dossier, mit dem sie nachweisen, dass sie den Anforderungen, die in der QualiCarte aufgelistet sind, genügen. Dies betrifft insbesondere die Punkte, die unmittelbar die Tätigkeit als Berufsbildner/in im Lehrbetrieb betreffen. Die Punkte, welche die eher betrieblichen Anforderungen und Aufgaben betreffen, sind als nützliche Ergänzungen zu betrachten. Die Kandidatinnen oder Kandidaten bereiten auf der Grundlage des Dossiers eine Präsentation vor, mit der sie die wichtigsten Indikatoren im Dossier belegen. Die Liste mit den Inhalten und die Vorgaben für die Vorbereitung sind im Kapitel "Wegweiser" enthalten.
Das Diplom wird auf der Grundlage eines Dossiers und dessen Präsentation abgegeben, mit der nachgewiesen wird, dass die QualiCarte bekannt und systematisch angewendet wird.
Für die Überprüfung der Ausbildungspraxis kommen verschiedene Modalitäten in Frage:
- Prüfung und Validierung des Dossiers ohne Präsenz der Kandidatin/des Kandidaten
- Präsentation des Dossiers und Gespräch mit der Kandidatin/dem Kandidaten
- Präsentation des Dossiers und Gespräch mit der Kandidatin/dem Kandidaten und Besuch im Lehrbetrieb
Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen nachweisen, dass sie über die im Bildungsplan verlangten Kompetenzen verfügen, mindestens so weit, dass sie die QualiCarte ausfüllen und im Lehrbetrieb umsetzen können.
Der Kanton ist verantwortlich, dass die Berufsbildner/innen den Anforderungen entsprechen, die im Rahmen ihrer Bildungstätigkeit im Lehrbetrieb an sie gestellt werden. Mit der Abgabe des Diploms soll sichergestellt werden, dass die Massnahmen zur Qualitätssicherung durch die Berufsbildnerin oder den Berufsbildner umgesetzt werden.
Berufsleute, die einen Bildungsgang zum eidgenössischen Diplom abbrechen oder nicht bestehen und mindestens 32 Präsenzstunden absolviert haben, können sich von den kantonalen Behörden praktische Tätigkeiten in der Ausbildung anerkennen lassen und den Kursausweis auf diesem Weg erhalten.
Wegweiser zur Qualifikation als Berufsbildner/in
Die Qualität der Ausbildung im Lehrbetrieb spielt für das Erreichen des Diploms (100 Lernstunden) eine zentrale Rolle. Das bedeutet, die Tätigkeit der Berufsbildner/innen muss beurteilt – d.h. gemessen – werden.
Für die selbstständige Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren benötigen die Kandidatinnen und Kandidaten folgende Informationen und Instrumente:
Diese Instrumente bilden die Grundlage für die Planung, Durchführung und Evaluation der Ausbildung von Lernenden.
QualiCarte als Leitfaden für das Qualifikationsverfahren
Die QualiCarte dient als roter Faden für die Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren. Die Kandidatinnen und Kandidaten können auf der Grundlage der QualiCarte ein Dossier zusammenstellen und damit die Kompetenzen dokumentieren, die sie im Rahmen ihrer Ausbildungspraxis erworben haben. Dabei wird den Kandidatinnen und Kandidaten ein grosser Handlungsspielraum gelassen.
Die Indikatoren aus der QualiCarte enthalten Hinweise für die Erstellung des Dossiers; sie helfen zudem, sich auf das Qualifikationsverfahren vorzubereiten und geeignete Beilagen zu erstellen:
Durchführung des Qualifikationsverfahrens
Die Kantone erlassen die Prüfungsordnung mit den Bildungszielen, die im Rahmen des Qualifikationsverfahrens überprüft werden. Die Kursanbieter orientieren die Kandidatinnen und Kandidaten über mögliche Hilfestellungen (z.B. Kontaktperson, die per E-Mail oder Telefon erreicht werden kann oder andere Unterstützungsmassnahmen wie spezielle Kurse, Einzel- oder Gruppengespräche, Websites usw.). Die Prüfung des Dossiers resp. die Durchführung des Qualifikationsverfahrens (Gespräch oder Abschlussprüfung) kann vom kantonalen Berufsbildungsamt selbst wahrgenommen werden oder anderen Anbietern (öffentliche oder private Schulen, OdA) übertragen werden.