Bildung für Berufsbildner/innen (100h)

Der Bildungsgang für die berufspädagogische Qualifikation umfasst 100 Lernstunden. Er bildet, verglichen mit der erforderlichen Berufsqualifikation und der Berufserfahrung, eine relativ geringe Hürde. Für die Abgabe des Diploms steht die Frage im Zentrum: "Ist die Person in der Lage, selbstständig und verantwortlich Lernende auszubilden, d.h. Lernende auszuwählen, sie fachlich und methodisch zu begleiten und zum erfolgreichen Abschluss zu führen?"

Das Qualifikationsverfahren basiert auf dem Nachweis der Ausbildungspraxis. Damit wird die Qualität der betrieblichen Bildung gesichert. Das Diplom wird mit weiteren Angeboten und Instrumenten (QualiCarte, Handbuch betriebliche Grundbildung, Bildungsberatung usw.) durch die Kantone ergänzt.

Die Anforderungen in Bezug auf Ausbildungserfahrung, um zum Qualifikationsverfahren zugelassen zu werden, können wie folgt aussehen:

  • Die Kandidaten und Kandidatinnen müssen wenigstens ein Semester voll ausgebildet sowie ein Qualifikationsgespräch geführt und einen Bildungsbericht erstellt haben.
  • Der Nachweis der Praxis erfolgt in Zusammenarbeit mit der kantonalen Behörde (z.B. Lehraufsicht).
Qualifikationsverfahren für Berufsbildner/innen

Rahmenanforderungen für die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren

Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren
Qualifikationsverfahren
Abgabe des Kursausweises bei Abbruch des Bildungsganges

Wegweiser zur Qualifikation als Berufsbildner/in 

Die Qualität der Ausbildung im Lehrbetrieb spielt für das Erreichen des Diploms (100 Lernstunden) eine zentrale Rolle. Das bedeutet, die Tätigkeit der Berufsbildner/innen muss beurteilt – d.h. gemessen – werden. 

Für die selbstständige Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren benötigen die Kandidatinnen und Kandidaten folgende Informationen und Instrumente:

QualiCarte: Interaktives FormularHerunterladen
Handbuch betriebliche GrundbildungHerunterladen
SBBK: Lehrplan für den Kurs für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben (40h)Herunterladen
SBFI: Rahmenlehrpläne für BerufsbildungsverantwortlicheHerunterladen

Diese Instrumente bilden die Grundlage für die Planung, Durchführung und Evaluation der Ausbildung von Lernenden. 

QualiCarte als Leitfaden für das Qualifikationsverfahren 

Die QualiCarte dient als roter Faden für die Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren. Die Kandidatinnen und Kandidaten können auf der Grundlage der QualiCarte ein Dossier zusammenstellen und damit die Kompetenzen dokumentieren, die sie im Rahmen ihrer Ausbildungspraxis erworben haben. Dabei wird den Kandidatinnen und Kandidaten ein grosser Handlungsspielraum gelassen.

Die Indikatoren aus der QualiCarte enthalten Hinweise für die Erstellung des Dossiers; sie helfen zudem, sich auf das Qualifikationsverfahren vorzubereiten und geeignete Beilagen zu erstellen:  

Liste der Indikatoren aus der Qualicarte Herunterladen
QualiCarte: Erläuterungen zu den QualitätsanforderungenHerunterladen

Durchführung des Qualifikationsverfahrens

Die Kantone erlassen die Prüfungsordnung mit den Bildungszielen, die im Rahmen des Qualifikationsverfahrens überprüft werden. Die Kursanbieter orientieren die Kandidatinnen und Kandidaten über mögliche Hilfestellungen (z.B. Kontaktperson, die per E-Mail oder Telefon erreicht werden kann oder andere Unterstützungsmassnahmen wie spezielle Kurse, Einzel- oder Gruppengespräche, Websites usw.). Die Prüfung des Dossiers resp. die Durchführung des Qualifikationsverfahrens (Gespräch oder Abschlussprüfung) kann vom kantonalen Berufsbildungsamt selbst wahrgenommen werden oder anderen Anbietern (öffentliche oder private Schulen, OdA) übertragen werden.

Wegweiser für das Qualifikationsverfahren Berufsbildner-in