Prüfungsexpertinnen und -experten

Expertinnen und Experten werden auf Vorschlag der Organisationen der Arbeitswelt (OdA) durch die kantonale Behörde gewählt. Prüfungsexpertinnen und -experten erhalten den Auftrag, im Namen der Verwaltung Prüfungen oder Teile von Prüfungen vorzubereiten und durchzuführen.

Es handelt sich um qualifizierte Fachleute: Berufsbildungsverantwortliche aus Betrieben und Berufsfachschulen. Sie verfügen mindestens über ein eidg. Fähigkeitszeugnis für den Berufsbereich, in dem sie prüfen oder eine gleichwertige Qualifikation. Zudem bringen sie eine qualifizierte fachliche Bildung sowie angemessene berufspädagogische Fähigkeiten mit. Sie bilden sich in Kursen aus und weiter, die vom Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt angeboten werden.

Chefexpertinnen und -experten sind ausserdem für den organisatorischen Ablauf der Abschlussprüfung ihres Berufs zuständig. Neben den fachlichen Voraussetzungen benötigen sie Erfahrung im Prüfungswesen, Erfahrung als Berufsbildner/in, hohe Sozialkompetenz und Organisationstalent.