Stipendien

Stipendien sind einmalige oder wiederkehrende Geldleistungen, die vom Staat, von Stiftungen und anderen öffentlichen und privaten Institutionen für die Aus- oder Weiterbildung ausgerichtet werden und zu deren Rückzahlung keine Verpflichtung besteht.

Im Gegensatz zu Subventionen gehen diese Beiträge nicht direkt an die Träger/innen der Bildungsangebote, sondern an die einzelnen Teilnehmer/innen. Die Ausrichtung von öffentlichen Stipendien ist in erster Linie Aufgabe der Kantone, die dafür eigene Gesetze erlassen. Bezugsbedingungen und Stipendienhöhe sind kantonal verschieden. Regelmässig wird die Zahlung eines Stipendiums von der Einkommens- bzw. Vermögenslage der Bewerber/innen bzw. ihrer Eltern abhängig gemacht. Zudem werden oft bestimmte Anforderungen an die Dauer und den Inhalt der Ausbildung gestellt. Durchwegs sehen die Kantone auch Stipendien für Lernende vor.

In Ergänzung zu Stipendien oder als Ersatz gewähren die Kantone in der Regel auch Ausbildungsdarlehen. Diese sind zurückzuzahlen und müssen oft nach Abschluss der Ausbildung verzinst werden.

Absolventinnen und Absolventen von vorbereitenden Kursen für eine eidg. Berufs- oder eine höhere Fachprüfung werden vom Bund mit finanziellen Beiträgen unterstützt (siehe «Höhere Berufsbildung»).