Prüfungsstück

Die von den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten angefertigten Prüfungsstücke sind Eigentum jener, die das Material zur Verfügung gestellt haben (z. B. Prüfungsbehörde, Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber, Berufsverband). Allenfalls enthält die kantonale Gesetzgebung eigene Vorschriften. Teilweise werden die Prüfungsarbeiten nach Ablauf der Beschwerde- respektive Rekursfrist den Lernenden ausgehändigt, ausser es handelt sich um eine Aufgabenstellung, die weiterhin an Prüfungen verwendet wird.