Kopenhagen-Prozess
Der Kopenhagen-Prozess ist eine arbeitsmarktorientierte Strategie der EU zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung. Dieses Ziel soll durch verstärkte internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und durch erhöhte Vergleichbarkeit, Transparenz und Durchlässigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung erreicht werden. Dadurch wird die Mobilität innerhalb und ausserhalb der nationalen Grenzen gefördert.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI sitzt im Beobachterstatus in verschiedenen Gremien ein, die im Zusammenhang mit dem Kopenhagen-Prozess stehen, und nimmt auf internationaler Ebene an Expertengesprächen teil.
Die Umsetzung des Kopenhagen-Prozesses ist freiwillig. Für die Umsetzung der Ziele des Kopenhagen-Prozesses wurden unterschiedliche Instrumente entwickelt. Zu den wichtigsten zählen u. a. der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR/EQF), der nationale Qualifikationsrahmen (NQR), der Europass und das Europäische Leistungspunktesystem (ECVET), das – analog zum European Credit Transfer System (ECTS) im Hochschulbereich (Bolognareform) – für die Berufsbildung entwickelt wurde. Der EQR und der NQR werden als Schlüsselinstrumente bezeichnet.
Der EQR und der NQR sollen die Übersetzung und Durchlässigkeit von Qualifikationen und Abschlüssen zwischen den Ländern vereinfachen. Wenn z.B. Arbeitgebende eine Person mit ausländischem Abschluss anstellen wollen, soll der EQR/NQR aufzeigen, wozu diese Person befähigt ist. Gleichzeitig sollen diese Instrumente den Arbeitnehmenden helfen, ihre erworbenen Qualifikationen für die Arbeitgebenden lesbar zu machen.