Betriebsferien

Bei Betriebsferien müssen alle Arbeitnehmer/innen eines Betriebs während einer bestimmten Zeit gleichzeitig ihre Ferien beziehen. Liegen die Betriebsferien ausserhalb der Berufsfachschulferien, so sind die Lernenden grundsätzlich verpflichtet, den beruflichen Unterricht zu besuchen. Die für den besuchten Unterricht aufgewendete Zeit ist dem Ferienguthaben der Lernenden anzurechnen.