Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit liegt in der Verantwortung des Lehrbetriebs. Dieser muss alle Massnahmen treffen, die zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen des Betriebs angepasst sind. Die Lernenden helfen mit, Berufsunfälle und -krankheiten zu vermeiden, indem sie sich an die Sicherheitsbestimmungen halten.

Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich verboten. Ausnahmen vom Verbot können in der jeweiligen Bildungsverordnung vorgesehen werden. Allerdings müssen dann begleitende Massnahmen für Jugendliche zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz in Anhang 2 zum Bildungsplan festgehalten werden.

Zuständig für die Überwachung und Durchsetzung des Vollzugs der Arbeitssicherheit sind die folgenden Institutionen:

  • SUVA
  • Kantonale Arbeitsinspektorate
  • Eidgenössische Arbeitsinspektion