Schnupperlehre

Die Schnupperlehre dient den Jugendlichen dazu, einen bestimmten Beruf, die Berufswelt oder den Schnupperbetrieb näher kennen zu lernen. Sie ist oft Teil des Selektionsverfahrens des Lehrbetriebs. Ziel ist es dann, herauszufinden, ob die Bewerber/innen neben der beruflichen Eignung auch in den Betrieb passen, ob ihnen das betriebliche Umfeld zusagt und ob die Berufsbildungsverantwortlichen des Lehrbetriebs sich vorstellen können, mit der jugendlichen Person zusam-menzuarbeiten. Eine Schnupperlehre ist ab dem 8. Schuljahr sinnvoll und dauert zwischen einem und mehreren Tagen. Damit Schnupperlehren ihren Zweck erfüllen, sind sie sorgfältig vorzubereiten und auf Grund eines Programms durchzuführen, das auf die wichtigsten Lerninhalte des betreffenden Berufs abgestimmt ist.

In verkürzter Form – an Schnupper- oder Berufsinformationstagen – können sich Jugendliche über einen Beruf informieren und sich einen ersten Eindruck verschaffen. Normalerweise wird für die Schnupperlehre kein Lohn bezahlt. Manchmal geben die Schnupperlehr-Verantwortlichen des Betriebs den Jugendlichen einen kurzen schriftlichen Bericht ab, den sie allenfalls weiteren Bewerbungen beilegen können, manchmal können die Jugendlichen ihre selbst hergestellten Arbeiten nach Hause nehmen.

Gemäss Arbeitsgesetz dürfen schulpflichtige Jugendliche ab 13 Jahren eine Schnupperlehre absolvieren. Die Arbeitszeit ist dabei auf höchstens 8 Stunden pro Tag zwischen 6 und 18 Uhr begrenzt. Bei mehr als fünf Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren. Insgesamt darf die Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Der jeweilige Einsatz darf nicht länger als zwei Wochen dauern.