Berufswahlfreiheit

Die Freiheit, Beruf und Arbeitsplatz zu wählen, ist durch die Bundesverfassung garantiert. Daraus darf aber nicht abgeleitet werden, dass alle den Beruf ihrer ersten Wahl erlernen bzw. ausüben können. So sind beispielsweise die Voraussetzungen zur Erlernung eines Berufs sowie das Angebot an Ausbildungsplätzen einschränkende Faktoren.