Berufsbildungskommissionen

Gemäss Art. 69 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) setzt der Bundesrat eine eidg. Berufsbildungskommission ein. Sie berät die Bundesbehörden in allgemeinen Fragen der Berufsbildung, in Fragen der Entwicklung und der Koordination und deren Abstimmung mit der allgemeinen Bildungspolitik. Auch Spezialorgane der Organisationen der Arbeitswelt heissen oft Berufsbildungskommissionen. Sie sind mit der Erfüllung der Berufsbildungsaufgaben der Berufsverbände beauftragt.

In den meisten Kantonen besteht gemäss der kantonalen Einführungsgesetzgebung eine Berufsbildungskommission bzw. ein Berufsbildungsrat. Die Aufgaben dieses Organs sind je nach Kanton unterschiedlich. Oft ist die Kommission ein Beratungsorgan der kantonalen Behörden, meist hat sie auch Entscheidungskompetenzen.